E-Rechnung für Folierer und Aufbereiter: Was wann gilt.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen wird in Stufen Pflicht, die letzte Frist endet am 31. Dezember 2027. Der Überblick für Betriebe, Stand 13. Oktober 2026.

Stand: 13.10.2026

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das Software automatisch verarbeiten kann. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Ein einfaches PDF, das du per E-Mail schickst, ist keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht.

Wen sie betrifft: Gewerbekunden ja, Privatkunden nein

Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen, ebenso wenig Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Wenn du also hauptsächlich Privatkunden bedienst, ändert sich beim Ausstellen zunächst wenig. Sobald du Flotten, Autohäuser, Händler oder andere Firmen als Kunden hast, betrifft es dich.

Die Fristen im Überblick

  • Seit 1. Januar 2025: Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach, das solche Rechnungen annimmt.
  • Bis 31. Dezember 2026: Du darfst B2B-Rechnungen weiter als Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format wie PDF ausstellen.
  • Bis 31. Dezember 2027: Das gilt weiter, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug.
  • Ab 1. Januar 2028: Alle Betriebe stellen B2B-Rechnungen als E-Rechnung aus.

Sonderfall Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen müssen sie sie wie alle anderen können, zum Beispiel Rechnungen ihrer Folienlieferanten.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüfe, ob dein E-Mail-Postfach E-Rechnungen von Lieferanten annehmen kann.
  • Kläre mit deinem Steuerberater, wie Eingangs-E-Rechnungen archiviert werden. E-Rechnungen müssen unveränderbar im Originalformat aufbewahrt werden.
  • Stelle fest, welche deiner Kunden Gewerbekunden sind, und frage nach deren Wunsch.
  • Nutze eine Rechnungssoftware, die XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen kann.

Hinweis

Dieser Text gibt den Stand vom 13. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Prüfe Einzelfälle mit deinem Steuerberater.

Wie mobilnova dabei hilft

In mobilnova kannst du Rechnungen auf Wunsch als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen. Für den Steuerberater gibt es einen DATEV-Export (CSV). Eingangsrechnungen von Folienlieferanten lassen sich ins Material- und Rollenlager übernehmen.

Häufige Fragen

Reicht ein PDF per E-Mail als E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist ein sonstiges elektronisches Format. Es ist übergangsweise noch erlaubt, aber keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein, die Pflicht zum Ausstellen entfällt für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Empfangen können musst du sie trotzdem.

Sprich mit uns, bevor du entscheidest.

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Der Pilot dauert zwei Monate und kostet einmalig 99 € zzgl. USt. Informationsseite, kein Vertragsangebot.